Mit Wirkung 1. Januar 2023 wurden die Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS geändert.
Der Gemeindrat hat die Gemeindeverordnung über die Immobilensteuer (GIS) angepasst sowie die Steuersätze neu festgelegt.
Die Gemeinde Tscherms hat für leerstehende Wohnungen den Steuersatz von 1,20% festgelegt.
Für die Nichtanwendung des erhöhten Steuersatzes muss eine entsprechende Dokumentation im Gemeindeamt hinterlegt werden (Formulare sind auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht).
- "unentgeltiche Nutzungsleihe" an Verwandte oder Verschwägerte
- "rent to buy"
- vermietete Wohnungen mit registriertem Mietvertrag (registrierter Verlängerung)
- eine einzige angrenzende Wohnung
- "Teilentlohnung" - "fringe benefit"
- Wohnungen von Unternehmen
Damit das Steueramt der Gemeinde in der Lage sein wird, eine korrekte Vorausberechnung zu erstellen, muss innerhalb 10. Mai 2023 eine entsprechende Dokumentation abgeben werden.