Verordnung über die Hundehaltung im Gemeindegebiet

Die Verordnung regelt die Hundehaltung in der Gemeinde Tscherms – mit Pflichten für Halter und Schutzmaßnahmen für die Öffentlichkeit.

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Veröffentlichungsdatum

17.06.2019

Beschreibung

Die Gemeinde Tscherms hat Regeln aufgestellt, wie Hunde gehalten werden müssen, damit Menschen und Tiere gut zusammenleben können. Hundebesitzer müssen ihre Tiere anmelden, gut behandeln, an der Leine führen und den Hundekot entfernen. Es gibt auch Verbote, zum Beispiel für gefährliches Verhalten oder das Mitnehmen von Hunden in bestimmte Bereiche, und bei Verstößen drohen Strafen.

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Veröffentlichungsdatum

17.06.2019

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 09:16 Uhr

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