Steuern und Gebühren

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren.

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Gemeindeaufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Abfallbewirtschaftung, Kindergarten, Schulausspeisung, Nachmittagsbetreuung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe und Biomüllcontainer.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

GAMPENSTRASSE 17, 39010 Tscherms
Raum: 1. Stock

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Tscherms

GAMPENSTRASSE 17, 39010 TSCHERMS

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Zuletzt aktualisiert: 17.04.2024, 12:28 Uhr