Verordnung über die Regelung der Vorgangsweise der Gemeindeverwaltung bei Todesfällen

Die Gemeinde Tscherms regelt in dieser Verordnung, wie sie bei Todesfällen bestimmter Personen offiziell handelt.

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Veröffentlichungsdatum

29.05.2017

Beschreibung

Wenn wichtige Personen wie der Bürgermeister, Gemeinderäte oder verdiente Bürger sterben, trifft die Gemeinde Tscherms bestimmte Maßnahmen wie Zeitungsanzeigen, Teilnahme an der Beerdigung und Blumenschmuck. Auch bei Todesfällen von nahen Angehörigen oder Personen mit besonderen Verdiensten kann die Gemeinde aktiv werden. Die Teilnahme von Gemeindemitarbeitern ist freiwillig, zählt aber als Arbeitszeit, und die Gemeindedienste können vorübergehend geschlossen werden.

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Veröffentlichungsdatum

29.05.2017

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 08:55 Uhr