Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten, sowie der diesbezüglichen Tarife

Die Verordnung regelt die Zahlung der Gemeindesteuer für die Nutzung öffentlichen Raums und Werbung in der Gemeinde Tscherms.

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Veröffentlichungsdatum

01.02.2021

Beschreibung

Wer in Tscherms öffentlichen Grund nutzt – zum Beispiel für Verkaufsstände, Baustellen oder Werbung – muss eine Gebühr zahlen. Die Höhe richtet sich nach Fläche, Dauer und Art der Nutzung und wird im Voraus beantragt und berechnet. Es gibt auch Ausnahmen, Ermäßigungen und Strafen, wenn man sich nicht an die Regeln hält.

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Veröffentlichungsdatum

01.02.2021

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 09:35 Uhr