Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe ab 01.01.2025

Die Verordnung regelt die Ortstaxe in der Gemeinde Tscherms ein, die den Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben betrifft.

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Veröffentlichungsdatum

24.12.2024

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, dass alle Personen, die in Tscherms übernachten, eine Abgabe zahlen müssen.

Es gibt Ausnahmen für Minderjährige, Personal und Personen, die aus bestimmten Gründen übernachten.

Die Abgabe wird von den Beherbergungsbetrieben eingezogen und an die Gemeinde überwiesen.

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Veröffentlichungsdatum

24.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 15:25 Uhr

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