Gemeinderat

Gemeinderat der Gemeinde Tscherms

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Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. In der Gemeinde Tscherms besteht der Gemeinderat aus der Bürgermeisterin und 14 Ratsmitgliedern. Vorbehaltlich der spezifischen Regelung durch die Geschäftsordnung, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich.

Die dem Gemeinderat zugewiesenen Funktionen können, auch hinsichtlich einzelner Angelegenheiten, nicht anderen Organen übertragen werden.

Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.

In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hiezu die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen.

Die Obliegenheiten des Gemeinderates sind:

  • Beschlüsse über die im Artikel 49 des des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 in geltender Fassung angeführten Angelegenheiten und Sachbereiche;
  • Beschluss über die Maßnahmen im Verfahren zur Aufnahme des Gemeindesekretärs sowie die Ernennung desselben;
  • Beschluss die Ernennung des Volksanwaltes und die Festlegung der bezüglichen Amtsentschädigung;
  • Ehrungen und im besonderem die Verleihung der Ehrenbürgerschaft;
  • in Ermangelung anderslautender Bestimmungen, die Bestellung von sämtlichen Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien der Gemeinde, sofern die sprachliche und/oder politische Minderheit vertreten sein muss, ausgenommen die Bewertungskommissionen für Stellenausschreibungen;
  • Gegenstände, die vom Ausschuss zum beschließen vorgelegt werden;
  • Beschlusss über die Vorprojekte von öffentlichen Arbeiten deren Ausmaß 300.000,00 Euro überschreiten;
  • Beschluss über die Anpassung und Änderung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte;
  • Der Gemeinderat überprüft anlässlich der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages oder des Rechnungsabschlusses die Durchführung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte.

Art der Organisation

Organe

Lageplan

GAMPENSTRASSE 17, 39010 TSCHERMS

Verantwortlich

Astrid Kuprian MBA

Bürgermeisterin

Franz Josef Egger

Bürgermeister-Stellvertreter

Dr. Paolo Dalmonego

Gemeindesekretär

Gemeinderäte

Maria Eschgfäller

Gemeindereferentin

Franziska Frei

Gemeinderätin

Johannes Garber

Gemeindereferent

Katrin Gutmann

Gemeinderätin

Geom. Karl Huber

Gemeinderat

Ulrike Königsrainer

Gemeinderätin

Dr. Christa Maria Ladurner

Gemeindereferentin

Melanie Mair

Gemeinderätin

Gabriela Renner

Gemeinderätin

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 18.04.2024, 12:13 Uhr