Neuerungen für die Taxidienste für SeniorInnen, Frauen und Menschen mit Beeinträchtigung

Frauennachttaxi - Taxi für Senioren*innen - Taxi für Menschen mit Beeinträchtigung

Veröffentlichungsdatum:

17.01.2024

Lesedauer

4 Minuten

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In den kommenden 3 Jahren beteiligt sich unsere Gemeinde an den Taxidiensten für SeniorInnen, Frauen und Menschen mit Beeinträchtigung, welche gemeinsam mit der Gemeinde Meran und 10 weiteren Gemeinden aus unserem Bezirk angeboten werden. Für 2024 gibt es einige Neuerungen: Der Betrag, den die Gemeindeverwaltung den NutzerInnen für jede Fahrt zwischen 20:30 Uhr und 6 Uhr morgens erstattet, steigt von €5,5 auf €10. Die Höchstzahl der Taxifahrten mit dem „SeniorInnentaxi" und dem "Taxi mit Menschen mit Beeinträchtigung" wurde 25 auf 52 aufgestockt.

Genauere Informationen sowie die Auszahlung erfolgt im Steueramt der Gemeinde Tscherms bei Frau Tauber Sonja!

Frauennachttaxi

Die Gemeinde Tscherms hat zusammen mit den Gemeinden Meran, Algund, Lana, Marling, Tirol, Riffian, Kuens, Schenna, Tisens, Partschins und Nals das Frauennachttaxi eingerichtet. Jede Frau, die mindestens 16 Jahre alt ist und in einer der zwölf beteiligten Gemeinden ihren Wohnsitz hat, kann bis zu 52 Mal im Jahr den Frauennachttaxidienst beanspruchen.

Mit 1. Januar 2021 wurde die Abrechnung der Taxi-Gutscheine digitalisiert und damit einfacher gemacht: Die Taxifahrer*innen sind mit einer eigenen App ausgestattet die es ihnen ermöglicht, die Fahrgäste mit ihrer Steuernummer zu registrieren und die Daten (Steuernummer, Betrag der gesamten Fahrt, Dauer und Länge der Strecke, Unterschrift des Fahrgastes) direkt an die zuständige Gemeinde zu senden.

Dort wird der Betrag von €10 (pro Fahrt zwischen 20:30 Uhr und 6 Uhr morgens) den Nutzer*innen nach Vorlage der Steuerkarte/Gesundheitskarte vom zuständigen Personal ausbezahlt.

Ein Frauennachttaxi kann von bis zu vier Frauen gleichzeitig genutzt werden mit einer einmaligen Auszahlung von €10 pro Fahrt. In diesem Fall wird nur ein Gutschein an die letzte Frau ausgehändigt, die das Taxi verlässt.

Die Fahrten des Frauennachttaxis sind nicht mit jenen des Taxis für Senioren*innen kumulierbar. Auch Frauen über 70 können demnach maximal 52 Gutscheine im Jahr einlösen.


Taxi für Senioren*innen

Senior*innen, die in unserer Gemeinde wohnhaft und über 70 Jahre alt sind, können seit 1. Jänner 2024 für bis zu 52 Fahrten mit dem Taxi pro Jahr jeweils eine Gutschrift von €10 Euro (pro Fahrt zwischen 20:30 Uhr und 6 Uhr morgens) bzw. €5,5 (pro Fahrt zwischen 06:00 Uhr morgens und 20:30 Uhr)  erhalten.

Das Angebot soll sicherstellen, dass ältere Mitbürger*innen uneingeschränkt mobil bleiben: So können sie wichtige Termine wie etwa Visiten beim Hausarzt oder Untersuchungen im Krankenhaus problemlos wahrnehmen und auch andere Besorgungen selbstständig erledigen.

Mit 1. Januar 2021 wurde die Abrechnung der Taxi-Gutscheine digitalisiert und damit einfacher gemacht: Die Taxifahrer*innen sind mit einer eigenen App ausgestattet die es ihnen ermöglicht, die Fahrgäste mit ihrer Steuernummer zu registrieren und die Daten (Steuernummer, Betrag der gesamten Fahrt, Dauer und Länge der Strecke, Unterschrift des Fahrgastes) direkt an die zuständige Gemeinde zu senden.

Dort wird der Betrag den Nutzer*innen nach Vorlage der Steuerkarte/Gesundheitskarte vom zuständigen Personal ausbezahlt.

Frauen über 70 können 25 Gutscheine des Taxis für Senior*innen und 27 Gutscheine des Frauennachttaxi, also insgesamt 52 Gutscheine im Jahr einlösen.


Taxi für Menschen mit Behinderung

Das Angebot soll sicherstellen, dass auch MitbürgerInnen mit Bewegungseinschränkung mobil bleiben und wichtige Termine wie etwa Visiten beim Hausarzt oder Untersuchungen im Krankenhaus problemlos wahrnehmen oder andere Besorgungen selbstständig erledigen können.

Menschen mit Behinderung können sieben Tage die Woche rund um die Uhr diesen Dienst in Anspruch nehmen und erhalten von unserer Gemeinde eine Rückvergütung von €10 Euro (pro Fahrt zwischen 20:30 Uhr und 6 Uhr morgens) bzw. €5,5 (pro Fahrt zwischen 06:00 Uhr morgens und 20:30 Uhr).

Die Begünstigung gilt für alle Personen, die einen Invaliditätsgrad von 74% und mehr aufweisen, in unserer Gemeinde wohnhaft sind, und das Taxi allein oder in Begleitung nutzen.

Mit 1. Januar 2021 wurde die Abrechnung der Taxi-Gutscheine digitalisiert und damit einfacher gemacht: Die Taxifahrer*innen sind mit einer eigenen App ausgestattet die es ihnen ermöglicht, die Fahrgäste mit ihrer Steuernummer zu registrieren und die Daten (Steuernummer, Betrag der gesamten Fahrt, Dauer und Länge der Strecke, Unterschrift des Fahrgastes) direkt an die zuständige Gemeinde zu senden.

Dort wird der Betrag den Nutzer*innen nach Vorlage der Steuerkarte/Gesundheitskarte vom zuständigen Personal ausbezahlt.

Die Anzahl der Fahrten (ob mit Frauennachttaxi, Taxi für Senioren*innen oder Taxi für Menschen mit Behinderung) ist auf maximal 52 pro Jahr und pro Person beschränkt, wobei das Taxi mit Menschen mit Behinderung nicht mit dem Taxi für Senioren*innen und dem Frauennachttaxi kumulierbar ist.

Frauen können aber 25 Gutscheine des Taxis für Menschen mit Behinderung und weitere 27 Fahrten mit dem Frauennachttaxi bis zu insgesamt 52 jährlichen Fahrten einlösen.


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Zuletzt aktualisiert: 04.06.2024, 11:24 Uhr

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