Das Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit beim Landesgericht Bozen ist zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Zugehörigkeit zu einer der drei Sprachgruppen in Südtirol: deutsch, italienisch oder ladinisch.
Hauptaufgaben:
- Entgegennahme von Erklärungen zur Sprachgruppenzugehörigkeit
- Ausstellung entsprechender Bescheinigungen
- Bearbeitung von Änderungen oder Widerrufen solcher Erklärungen
- Beratung und Terminvergabe für Bürger, die ihre Zugehörigkeit erklären oder ändern möchten2
Die Tätigkeit basiert auf dem Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 752 vom 26. Juli 1976, das die Durchführung des Proporzsystems und die Zweisprachigkeit im öffentlichen Dienst in Südtirol regelt.