Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit

Das Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit ist zuständig für die sprachliche Identitätsbescheinigung in Südtirol

Beschreibung

Das Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit beim Landesgericht Bozen ist zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Zugehörigkeit zu einer der drei Sprachgruppen in Südtirol: deutsch, italienisch oder ladinisch.

Hauptaufgaben:

  • Entgegennahme von Erklärungen zur Sprachgruppenzugehörigkeit
  • Ausstellung entsprechender Bescheinigungen
  • Bearbeitung von Änderungen oder Widerrufen solcher Erklärungen
  • Beratung und Terminvergabe für Bürger, die ihre Zugehörigkeit erklären oder ändern möchten2


Die Tätigkeit basiert auf dem Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 752 vom 26. Juli 1976, das die Durchführung des Proporzsystems und die Zweisprachigkeit im öffentlichen Dienst in Südtirol regelt.

Art der Organisation

Gerichte

Zutrittsbeschränkungen

Setzen Sie sich mit dem Amt in Verbindung, um sich über mögliche Zutrittsbeschränkungen zu informieren.

Adresse

GERICHTSPLATZ 1, 39100 BOZEN

Öffnungszeiten

Aktuell geschlossen

Das nächste Mal geöffnet: Mo, 16.02.2026 ab 08:30 Uhr

weitere Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der nächsten 7 Tage
Wochentag Öffnungszeiten
Sonntag Geschlossen
Montag 08:30 - 13:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 13:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 13:30 Uhr
Freitag 08:30 - 13:30 Uhr
Samstag 08:30 - 13:30 Uhr

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 14:26 Uhr