Um einen reibungslosen Verwaltungsablauf im Bauamt gewährleisten zu können, ist ab 01. Februar 2022 eine Terminverbeinbarung notwendig. Die Termine werden nach telefonischer oder schriftlicher Anfrage vergeben.
Tel. 0473/554335
E-Mail: info@gemeinde.tscherms.bz.it
Die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten
ist zuständig für:
- die Entgegennahme der ZEMET, der Anträge auf Landschaftsrechtliche Genehmigung, der hydrogeologisch-forstrechtlichen Genehmigungen und der Baugenehmigungen, der Bezugsfertigkeitsmeldungen und alle weiteren auf der Grundlage des Gesetzes für Raum- und Landschaft (L.G. Nr. 9 vom 10.07.2018) vorgesehenen Akte,
- die Gewährleistung des Zuganges zu den Verwaltungsunterlagen,
- die Aushändigung oder Übermittlung der Landschaftsrechtlichen Genehmigungen, der Baugenehmigungen sowie aller Bescheinigungen , welche im Landesgesetz für Raum und Landschaft vorgesehen sind,
- die Vorabberatung und die Ausstellung der Vorabbescheinigung über das Bestehen von Bindungen auf den Parzellen.
Die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten ist für das Publikum nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Landesgesetz für Raum und Landschaft Nr.9/2018
Durchführungsverordnungen zum Gesetz für Raum und Landschaft
FAQ's zum Gesetz für Raum und Landschaft
Bauordnung_Tscherms
Anlage_1_Bauordnung
Anlage_2_Bauordnung
Anlage_3_Bauordnung
Digitale Dokumente erstellen und unterschreiben - Prozedere
Vademecum
Bauamt - Sekretariatsgebühren ab 01.12.2020
12_Sondervollmacht_ESB.pdf herunterladen (0.22 MB)